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 © energie-fachberater.deSaniertes Schmuckstück: Die Förderung für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus wird ab Sommer 2021 deutlich attraktiver
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Effizienzhaus 115 fällt weg / Neue Zuschläge bei der Förderung

Effizienzhaus-Förderung der KfW ab Sommer 2021

Nachdem Anfang 2021 die erste Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umgesetzt wurde, steht für Sommer 2021 die zweite Stufe an: Die BEG WG betrifft die Sanierungsförderung zum Effizienzhaus. Auch für die Komplettsanierung wird die Förderung ab Mitte des Jahres deutlich attraktiver! Die Höhe der förderfähigen Kosten steigt auf bis zu 150.000 Euro, verschiedene Zuschläge sind möglich. Die Details.

Ab dem 1. Juli 2021 soll der Abruf der neuen Effizienzhaus-Förderung für die Sanierung möglich sein. Diese ist so attraktiv wie nie! Das sind die Rahmenbedingungen: Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten steigt von 120.000 auf bis zu 150.000 Euro. Wer eine Maßnahme aus einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umsetzt, erhält wie bei den Einzelmaßnahmen künftig fünf Prozent mehr Zuschuss. Ein weiterer Bonus von fünf Prozent ist möglich, wenn erneuerbare Energien nach der Sanierung genutzt werden.

Für die ab Juli startende BEG-Zuschuss- und Kreditförderung für Gesamtsanierungen, die sogenannte Effizienzhaus-Förderung BEG WG, bleibt ausschließlich die KfW zuständig. Bis dahin gelten für Gesamtsanierungen die alten KfW-Förderregeln. Anträge für die neue Förderung nimmt die KfW ab 1. Juli 2021 entgegen und zwar in den Förderprogrammen Wohngebäude – Kredit (261, 262) und Wohngebäude – Zuschuss (461).

Bei den Fördermöglichkeiten für ein Effizienzhaus sind folgende Änderungen ab Juli 2021 geplant:
 
  • Die Förderstufe Effizienzhaus 115 fällt weg, sie ist kein zukunftsfähiger energetischer Standard mehr und wird deshalb nicht weiter gefördert.
  • Die Stufen Effizienzhaus 100, 85, 70 und 55 bestehen weiter. Die Förderung liegt bei diesen Stufen zwischen 27,5 und 40 Prozent Tilgungszuschuss.
  • Neu eingeführt wird das Effizienzhaus 40 für Sanierungen. Hier gibt es einen besonders hohen Zuschuss von 45 Prozent.

Zwei neue Zuschläge bei umfassenden energetischen Sanierungen
Zur klassischen Effizienzhaus-Förderung hinzu kommen künftig zwei mögliche Zuschläge, einmal die EE-Effizienzklasse für die Nutzung erneuerbarer Energien und der auch bei den Einzelmaßnahmen eingeführte iSFP-Bonus.
 
  • Wer erneuerbare Energien nach der Sanierung nutzt, erhält fünf Prozent mehr Fördergeld. So soll die bisherige zusätzliche Förderung des BAFA für erneuerbare Energien bei Gesamtsanierungen kompensiert werden. Den EE-Bonus gibt es nur, wenn erneuerbare Energien nach der Sanierung mindestens zu 55 Prozent zur Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes beitragen.
  • Der iSFP-Bonus beträgt bei der Effizienzhaus-Sanierung ebenfalls fünf Prozent. Bedingung ist, dass der iSFP mit der umfassenden Sanierung vollständig umgesetzt wird und mindestens die dort als Ziel definierte Effizienzhaus-Stufe erreicht.

Bei der EE-Effizienzhausklasse erhöhen sich zudem die förderfähigen Kosten von 120.000 auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Ein Rechenbeispiel: Wer bisher für ein KfW-Effizienzhaus 55 einen Zuschuss von 40 Prozent und bis zu 48.000 Tilgungszuschuss bekommen hat, erhält nun einen Zuschuss von 55 Prozent und bis zu 82.500 Euro, wenn der Standard Effizienzhaus 40 mit beiden Zuschlägen, der EE-Effizienzhausklasse und dem iSFP-Bonus, erreicht wird.
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