message Mitteilung

file_copy Angebot

07181/880553         E-Mail schreiben    
Kontakt   

 © Energie-Fachberater.de © Energie-Fachberater.de
 © Energie-Fachberater.de © Energie-Fachberater.de
Dokumentiertes Beratungsgespräch ist Ausgangspunkt

BEG WG / NWG Kreditförderung: Was gilt als Vorhabensbeginn?

In den FAQ konkretisiert das BMWi unter Punkt 1.20 den Vorhabensbeginn bei der Kreditförderung: Demnach dürfen Eigentümer:innen schon jetzt Verträge mit Bauunternehmen und Handwerkern unterzeichnen, auch wenn die Förderung nach BEG WG und BEG NWG erst ab dem 1.7.2021 beantragt werden kann. Voraussetzung ist allerdings, dass vorher ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit einem Finanzierungspartner der KfW stattgefunden hat.

Das Vorgehen wäre wie folgt:

Schritt 1: Beratungsgespräch mit einem Finanzierungspartner der KfW. Der Nachweis zu diesem dokumentierten Beratungsgespräch muss Informationen zu Förderbedingungen und -Voraussetzungen sowie zur Förderhöhe und zur Einplanung dieser Förderung der BEG in das potenzielle Kreditgeschäft enthalten.

Schritt 2: Im Anschluss an das dokumentierte Beratungsgespräch können dann entsprechende Liefer- und Leistungsverträge mit Bauunternehmen, Lieferanten und Gewerken geschlossen werden, ohne dass zu diesem Zeitpunkt bereits ein Kreditförderantrag abgeschlossen sein muss und ohne dass sich dies förderschädlich auswirkt.

Schritt 3: Der Kreditantrag muss dann jedoch noch vor Beginn der Bauarbeiten vor Ort gestellt werden. Frühestmöglicher Zeitpunkt zur Antragstellung im Rahmen der BEG WG / BEG NWG ist der 01.07.2021.

Schritt 4: Die Bauarbeiten zur Umsetzung der Maßnahmen dürfen erst danach beginnen. Vorher dürfen nur unten genannte Vorbereitungsmaßnahmen stattfinden.

Nicht unter den gebäudebezogenen Vorhabensbeginn fallen vorbereitende Maßnahmen, um Grundstücke herzurichten, wie:

  • Abriss bestehender Gebäude bzw. Flächenbereinigungen, Einebnung, Planierung, Felsabbau, Sprengungen u. a.
  • Bodenuntersuchungen, Altlastenbereinigung und Austausch kontaminierter Böden
  • Maßnahmen zur Vorbereitung von Baustellen, wie Sicherung des Grundstückes, Entwässerung, Zufahrtswege und Untergründe für Maschinen/Fahrzeuge anlegen
  • außerdem bei Sanierungen: die Erkundungen vorhandener Bausubstanz und Statik

Mit der Erschließung und dem Erdaushub für neue Gebäude startet der Baubeginn für die Maßnahmen vor Ort.

Diese Regelungen zum Vorhabensbeginn sollen für alle Kreditvarianten zum Start am 01.07.2021 in die entsprechenden BEG-Richtlinien aufgenommen werden.

Einen Überblick zur BEG-Förderung für die Sanierung finden Sie hier.

 
Mit freundlicher Genehmigung von Energie-Fachberater.de
© Energie-Fachberater.de
zurück