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Renovierung Altbau © Pixabay / elbymSanierungsarbeiten in einer Altbau-Wohnung. Bei Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden ab 2023 auch Eigenleistungen gefördert © Pixabay / elbym
Renovierung Altbau © Pixabay / elbymSanierungsarbeiten in einer Altbau-Wohnung. Bei Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden ab 2023 auch Eigenleistungen gefördert © Pixabay / elbym
so geht"s - Materialkosten sind förderfähig / Auf richtige Rechnung achten

Förderung von Eigenleistungen bei der Sanierung - so geht"s

Auf die Förderung von Eigenleistungen setzen viele handwerklich begabte Eigentümer - knappe Budgets und lange Wartezeiten bei den Handwerksbetrieben lassen Eigenleistungen als attraktive Alternative erscheinen. Doch einem Nadelöhr können Eigentümer nicht entgehen: Je nach Maßnahme muss entweder ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) oder ein Fachbetrieb vor Antragstellung die technischen Daten erfassen und nach der Sanierung die fachgerechte Durchführung der Maßnahme bescheinigen.

--> Allgemeiner Hinweis: Die Förderung von Eigenleistungen gilt für alle Förderanträge, die seit dem 1.1.2023 in den Förderprogrammen BEG EM und BEG WG gestellt werden. Es gelten die gleichen Förder- und Rahmenbedingungen wie bei einer Umsetzung mit Fachbetrieb. Gefördert werden nur die Materialkosten, die direkt mit der Sanierungsmaßnahme in Verbindung stehen. Nicht förderfähig sind Materialien zur Umsetzung von Umfeldmaßnahmen in Eigenleistung!

Auch darüber hinaus gibt es einiges zu beachten, zum Beispiel bei der Rechnungsstellung. Die wichtigsten Tipps für Gebäudehülle (1) und Heizungstausch (2).

1. Förderung von Eigenleistungen bei Einzelmaßnahmen Gebäudehülle und Anlagentechnik - BEG EM - BAFA
Wer Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und bei der Anlagentechnik umsetzt - z.B. Fenstertausch, neue Haustür, Dämmung, Lüftungsanlage - benötigt auch bei Eigenleistungen einen Energie-Effizienz-Experten (EEE). 

  • Dieser muss vor Antragstellung beim BAFA eine sogenannte Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen. Die dazugehörige TPB-ID benötigen Heimwerker für die Antragstellung. 
  • Nach der Sanierung muss der Experte prüfen und bestätigen, dass Eigenleistungen fachgerecht durchgeführt wurden und die Materialkosten korrekt aufgeführt werden. Dazu erstellt er den Technischen Projektnachweis (TPN). Mit der TPN-ID können Eigentümer den Antragsprozess dann abschließen.
  • Der Zuschuss beträgt maximal 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Pro Jahr und Wohneinheit sind die förderfähigen Kosten gedeckelt auf 30.000 Euro, mit Sanierungsfahrplan (iSFP) auf 60.000 Euro.
  • BAFA-Förderung richtig beantragen

--> Apropos Materialkosten: Beim Einkauf der Materialien müssen Eigentümer besonders sorgfältig sein! Denn Materialkosten sind nur dann förderfähig, wenn auf der entsprechenden Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthalten sind! Außerdem muss auf der Rechnung der Name des Antragstellers ausgewiesen werden. Die Rechnung muss in deutscher Sprache ausgefertigt sein. Das BAFA verlangt auch bei Eigenleistungen einen Material-Liefer- bzw. Kaufvertrag mit auflösender Bedingung. Und auch bei einem Materialkauf im Baumarkt muss darauf geachtet werden, dass eine korrekte Rechnung mit den notwendigen Bestandteilen erstellt wird (Standort Fördermaßnahme, Name Antragsteller etc.). --> Wichtig zu wissen: Vor Antragstellung darf kein Materialkauf stattgefunden haben!

Was kostet meine Sanierung? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.

2. Förderung von Eigenleistungen bei Einzelmaßnahmen Heizungstausch - BEG EM - KfW (neue Heizung), BAFA (Heizungsoptimierung)
Wer seine Heizung in Eigenregie erneuert oder das Heizsystem optimiert, braucht zwar nicht unbedingt einen Energie-Effizienz-Experten (EEE), dafür aber einen Fachbetrieb. Denn der Fachunternehmer muss vor Antragstellung die technischen Daten erfassen und nach dem Einbau der neuen Heizung prüfen und bestätigen, dass die Eigenleistungen fachgerecht durchgeführt und die Materialkosten korrekt aufgeführt wurden. Alternativ kann diese Aufgabe aber auch ein Energie-Effizienz-Experte übernehmen. 

  • Für die Antragstellung Heizungsoptimierung beim BAFA gelten die oben genannten Hinweise.
  • Für den Zuschuss Heizungstausch der KfW muss der Fachbetrieb oder EEE vor Antragstellung eine sogenannte Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen. Die dazugehörige BzA-ID benötigen Heimwerker für die Antragstellung.
  • Nach der Sanierung muss der Fachbetrieb / EEE prüfen und bestätigen, dass Eigenleistungen fachgerecht durchgeführt wurden und die Materialkosten korrekt aufgeführt werden. Dazu erstellt er die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Mit der BnD-ID können Eigentümer den Antragsprozess dann abschließen.
  • Der Zuschuss beträgt für eine neue Heizung je nach persönlicher Situation maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten sind festgelegt auf einmalig 30.000 Euro (neue Heizung) beziehungsweise maximal 60.000 Euro (Heizungsoptimierung bei vorliegendem Sanierungsfahrplan iSFP).

Tipps der KfW für die Antragstellung bei Eigenleistungen Heizungstausch

  • Derzeit ist die aufschiebende/auflösende Bedingung im Liefer- oder Leistungsvertrag keine Voraussetzung, um den Antrag zu stellen. Wird bis zum 31.08.2024 mit dem Vorhaben begonnen, kann der Antrag für diese Maßnahme bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden. Die aufschiebende oder auflösende Bedingung im Liefer- oder Leistungsvertrag ist erst nach der Übergangsphase ab dem 1. September 2024 maßgeblich.
  • Die Rechnung für die Materialkosten darf ausschließlich förderfähige Posten enthalten. Sie muss den Namen des Antragstellers enthalten und in deutscher Sprache ausgefertigt sein.
  • Die Kosten müssen unbar beglichen werden.
  • Kassenbons von Baumärkten reichen für Antragstellung und Förderung nicht aus.
  • KfW-Heizungsförderung richtig beantragen
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3. Förderung von Eigenleistungen bei der Effizienzhaus-Sanierung - BEG WG
Eigenleistungen bei der Effizienzhaus-Sanierung? Sind förderfähig! Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen sondern in Eigenleistung durchgeführt, werden die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert. Voraussetzung ist, dass ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten mit dem Verwendungsnachweis bestätigt. --> BEG WG - Förderung für die Effizienzhaus-Sanierung

Die Rechnungen über die Materialkosten müssen den Namen des Antragstellers ausweisen, in deutscher Sprache ausgefertigt sein und sind nur förderfähig, wenn auf der entsprechenden Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthalten sind!

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Mit freundlicher Genehmigung von Energie-Fachberater.de
© Energie-Fachberater.de
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