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 © KfW-Bildarchiv / Fotoagentur: photothek.net
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KfW-Zuschuss für Baubegleitung bei einer Sanierung

Ob Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder die Umsetzung einzelner Maßnahmen wie Dämmung, neue Heizung oder Fenstertausch - eine energetische Sanierung ist auf lange Sicht die einzige Möglichkeit Energiekosten zu sparen. Damit die Sanierung hochwertig ausgeführt wird und Hausbesitzer Unterstützung finden, erhalten sie von der KfW eine Förderung für die Baubegleitung durch Experten.

Damit Hausbesitzer bei einer hochwertigen energetischen Sanierung am Ende ihre Energiespar-Ziele auch erreichen, erhalten sie von der KfW im Programm 431 (Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung) eine Förderung für die professionelle Baubegleitung durch einen Sachverständigen während der Sanierung. 50 Prozent der Kosten für die Baubegleitung - maximal 4.000 Euro pro Sanierungs-Vorhaben - werden Hausbesitzern mit der Förderung erstattet. (Der Zuschuss wird allerdings erst ab einer Höhe von 300 Euro ausgezahlt.) Förderfähig sind die Kosten für Planung, Unterstützung bei Ausschreibung und Angebotsauswahl, Kontrolle der Bauausführung und Abnahme der Sanierung. Der Zuschuss wird auch dann gewährt, wenn Hausbesitzer Einzelmaßnahmen wie eine Dachdämmung, Fassadendämmung, die Erneuerung der Heizung oder einen Fenstertausch vornehmen. Die Vorteile einer professionellen Baubegleitung bei einer energieeffizienten Sanierung liegen auf der Hand: Die qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen gewährleistet die Einhaltung technischer Mindestanforderungen.


Antrag auf Förderung nach Abschluss der Baubegleitung bei KfW einreichen

Der Zuschuss zur Baubegleitung kann immer dann gewährt werden, wenn auch die Sanierung aus Mitteln des Programms "Energieeffizient Sanieren“ finanziert wurde. Dabei ist es egal, ob Hausbesitzer einen Förderkredit oder einen Zuschuss für die Sanierung gewählt haben. Als Fachleute für die Baubegleitung akzeptiert die KfW nur Fachleute, die in der Expertendatenbank auf www.energie-effizienz-experten.de erfasst sind. Der Antrag auf den Zuschuss für die Baubegleitung muss vor Beginn der Sanierung im KfW-Zuschussportal gestellt werden.
Übrigens: Wer eine Förderzusage in einem der Programme zum energieeffizienten Sanieren erhält, hat damit gleichzeitig auch einen verbindlichen Anspruch auf den Baubegleitungszuschuss.

 
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